Das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gewählte Konzept der Qualitätsindikatoren wurde für Akutspitäler entwickelt. In Deutschland und Österreich werden zur Messung von Ergebnisqualität aus Routinedaten die vergleichbaren Systeme verwendet. In der Schweiz werden diese Indikatoren CH-IQI, Swiss Inpatient Quality Indicators genannt. Aktuell werden die Schweizer Qualitätsindikatoren nach den CH-IQI Spezifikationen Version 5.4 publiziert. Die Indikatoren sind in 16 Bereiche (A bis Z) bzw. 70 Krankheitsbilder und Behandlungen (Kapitel A1 bis Z4) eingeteilt. Jedes Kapitel enthält zwischen einem und 45 Indikatoren.
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Die Qualitätsindikatoren bestehen aus verschiedenen Typen:
Qualitätsindikatoren sind Hinweise auf die Qualität in den einzelnen Spitälern; endgültige Schlüsse (Beweise für besonders gute oder besonders schlechte Qualität) bedürfen einer vertieften Analyse. Vergleiche erfordern die nötige Sorgfalt, damit vermieden wird, dass Spitäler mit ungleichem Versorgungsauftrag verglichen werden. Beim Vergleich der Mortalität ist dabei in jedem Fall auf die SMR abzustellen. Ein direktes Ranking der Spitäler lässt sich jedoch in der Regel nicht erstellen. Es ist auch darauf zu verweisen, dass eine vertiefte Interpretation vieler Indikatoren medizinisches Fachwissen erfordert.
In den meisten Fällen wird es sinnvoll sein, die Indikatoren von Spitälern zu vergleichen, die entweder funktional vergleichbar sind (z. B. Universitätsspitäler) oder die ein ähnliches Einzugsgebiet haben (z. B. Spitäler eines bestimmten Kantons). Alle Schweizer Spitäler werden vom Bundesamt für Statistik (BFS) einem bestimmten Betriebstyp zugeordnet.
Bei allen Indikatoren wird die Anzahl der behandelten Patienten im Spital angegeben. Für die Interpretation ist die Fallzahl von mehrfacher Bedeutung: In vielen Fällen ist sie ein Qualitätssignal an sich, indem die Fallzahl einen Hinweis auf die Erfahrung des Spitals mit der betreffenden Behandlung bzw. mit Patienten des betreffenden Krankheitsbildes gibt. Um einzuschätzen, ob eine Fallzahl im schweizerischen Vergleich klein oder gross ist, bietet es sich an, sie mit den Werten anderer Spitäler zu vergleichen.
Aber auch bei der Interpretation von Anteilswerten, der Mortalität, der Aufenthaltsdauer oder der Verlegungsrate ist zuerst ein Blick auf die Fallzahl angezeigt: Wenn die Zahl klein ist, sind die Indikatoren möglicherweise stark von Einzelfällen beeinflusst und damit weniger aussagekräftig. Die Jahre sollten daher nicht isoliert betrachtet werden: Stark unterschiedliche Ergebnisse von Jahr zu Jahr sind bei tiefen Fallzahlen auf solche Einzelfälle zurückzuführen. Der Vergleich über mehrere Jahre gibt ein klareres Bild.
Auch eine abweichende (oder gar fehlerhafte) Codierpraxis in den Spitälern kann Ursache für ausgewiesene Unterschiede sein. Bei der vorgängigen Konsultation haben einige Spitäler ihre Werte kommentiert und auf Besonderheiten ihrer Daten hingewiesen. Die Kommentare werden als Fussnoten bei den Ergebnissen angezeigt.
Die Indikatoren zur Mortalität in den Spitälern sind in jedem Fall mit Vorsicht zu interpretieren. Die beobachtete Mortalität ist im Zusammenhang mit der erwarteten Mortalität zu beurteilen. Beim Spitalvergleich ist dabei auf die SMR abzustellen, da dies ein risikobereinigter Indikator ist. Es sind aber ebenfalls die unterschiedlichen Funktionen von Spitälern (Grundversorgung, Spitzenmedizin) zu berücksichtigen.
Anteilswerte geben Auskunft über den Einsatz bestimmter Behandlungsarten und beantworten beispielsweise die Frage, wie häufig eine bestimmte Operation minimalinvasiv durchgeführt wurde. Sie können auch Informationen zur Versorgungssituation in der Schweiz liefern und beispielsweise aufzeigen, wie häufig Patienten mit Schlaganfall in einer spezialisierten neurologischen Einrichtung (Stroke Unit) behandelt wurden.
Verlegungsraten und Aufenthaltsdauern werden nur für ausgewählte, ausreichend homogene Krankheitsgruppen angegeben. Bei Wahleingriffen kann diese Information für Patienten auch von Interesse sein.
Da sich die Patientenstruktur in den Spitälern erheblich unterscheiden kann, ist ein Vergleich der rohen Mortalitätsraten (ohne eine Risikobereinigung) unzulässig. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind mehrere Verfahren gebräuchlich. Für die vorliegende Auswertung wurde eine Risikobereinigung nach Alter und Geschlecht vorgenommen. Dabei wurde die sogenannte indirekte Standardisierung gewählt: Bei dieser Methode wird der Quotient aus der Anzahl der effektiven Todesfälle in einem Spital und der Anzahl der - aufgrund des Alters und des Geschlechts - zu erwartenden Todesfälle berechnet, die sogenannte SMR (Standardized Mortality Ratio, indirekt standardisiertes Mortalitätsverhältnis). Eine SMR grösser als 1 bedeutet demnach, dass im betreffenden Spital mehr Todesfälle aufgetreten sind, als zu erwarten gewesen wäre (und vice versa).
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Pro Abfrage können gleichzeitig fünf verschiedene Indikatoren von jeweils fünf Spitälern ausgewählt werden. Je nach Typ des Indikators sieht die Anzeige unterschiedlich aus:
Mittels Link unterhalb der Vergleichstabelle können wahlweise die Ergebnisse der beiden letzten Berichtsjahre oder aller Jahre ab 2008 ausgewählt werden.
Ab dem Berichtsjahr 2021 traten die erweiterten Spezifikationen Version 5.4 in Kraft. In der Vergleichstabelle wird darauf hingewiesen, wenn die aktuellen Ergebnisse nicht mit denen der Vorjahre verglichen werden können.
Einzelne Indikatoren können nicht über den ganzen Zeitraum von 2008 bis zum aktuellen Berichtsjahr berechnet werden. Für die fehlenden Werte wird der Platzhalter «...» verwendet.
Das Zeichen «*» steht dagegen dort, wo eine Angabe nicht sinnvoll ist. Insbesondere kleine Spitäler oder Spezialkliniken behandeln Patienten nur in ausgewählten Bereichen oder führen nur bestimmte Eingriffe durch. Bei diesen sind deshalb nur wenige Indikatoren mit Fallzahlen grösser Null abrufbar. Raten werden nicht ausgewiesen, sondern mit «*» gekennzeichnet, wenn die Fallzahlen unterhalb 10 liegen.
Letzte Änderung 19.02.2025